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Im Zusammenhang mit den gesetzlichen Neuregelungen des IPReG und der in Kraft getretenen Bundesrahmenempfehlung nach § 132l SGB V weist der IPV Intensivpflegeverband Deutschland e.V. nun nach dem Ende der gesetzlichen Übergangsfrist am 30. Juni 2024 nochmals auf eine dramatische Gefährdung der Versorgungssicherheit hin.
In dem hier verlinkten offenen Brief appelliert der IPV e.V. stellvertretend für alle unterzeichnenden Pflegedienste, Verbände und Vereinigungen an die Kostenträger, im Rahmen ihrer professionellen und gesetzlichen Verpflichtung und auf Basis der Interimsvereinbarungen zügig konstruktive und letztlich konsensfähige Verhandlungen für die endgültigen Refinanzierungs-Vereinbarungen aufzunehmen, um die Versorgungssicherheit der heutigen und künftigen Versorgung von schwerstkranken Patientinnen und Patienten wieder auf ein stabiles Fundament zu stellen.


