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Die Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer mit Sitz in Frankfurt hat im Auftrag eine Rechtliche Stellungnahme zu ärztlichen Aufklärungspflichten vor Durchführung einer Beatmungsentwöhnung beziehungsweise Dekanülierung (Weaning) bei außerklinischen Intensivpflegepatienten erarbeitet. Veröffentlicht wurde diese jetzt im Cody-Newsletter der CODYcare GmbH.


