Assistenz im Krankenhaus muss bezahlt werden – jetzt!

Die Begleitung von Menschen mit Behinderung und Assistenzbedarf im Krankenhaus muss endlich finanziert werden. Darauf drängen die Fachverbände für Menschen mit Behinderung. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie und damit vermehrte Krankenhausaufenthalte haben die Situation verschärft. Bereits im November letzten Jahres hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, eine Lösung zu finden. Mit Beschluss vom 22. April 2021 fordert nun auch der Bundestag eine Klärung. Dies muss jetzt aufgegriffen werden, bevor es zu spät ist.

Das Problem ist seit vielen Jahren bekannt: Wenn Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung ins Krankenhaus müssen, benötigen sie häufig die Begleitung einer vertrauten Assistenz, um die Behandlung zu ermöglichen. Die Finanzierung dieser Leistung ist aber nur unzureichend geregelt. Das führt dazu, dass Behandlungen aufgeschoben werden oder im schlimmsten Fall ganz unterbleiben.

Vor einem Jahr machte eine Petition, die der Bundestag im März 2020 mit höchstmöglichem Votum „zur Berücksichtigung“ an die Bundesregierung überwies, auf das Thema aufmerksam. Dennoch lässt die Bundesregierung bislang jede Chance zur Lösung des Problems ungenutzt verstreichen. So wurden die diesbezüglichen Fachgespräche zwischen den zuständigen Bundesministerien unter Beteiligung von Vertretern aus Ländern und Kommunen, Sozialhilfe- und Sozialversicherungsträgern sowie Interessenvertretern von Menschen mit Behinderung ergebnislos beendet.

Auch im Teilhabestärkungsgesetz konnte trotz eines zwischenzeitlich erarbeiteten Kompromissvorschlages des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter anderem aufgrund von ministerialen Zuständigkeitsstreitigkeiten keine Regelung erzielt werden.

Nun neigt sich die Wahlperiode dem Ende zu, und immer noch liegt kein Gesetzentwurf auf dem Tisch. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern die Bundesregierung daher mit Nachdruck auf, den Streit um Zuständigkeiten zu beenden und im Interesse von Menschen mit Behinderung zeitnah eine Gesetzesformulierung vorzuschlagen, die noch in dieser Legislatur von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden kann.

www.diefachverbaende.de

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