GKV ignoriert gesetzliche Einsparpotenziale

Getting your Trinity Audio player ready...

Zwölf Millionen Euro jährlich könnten durch
beschleunigte Genehmigungsprozesse bei Hilfsmitteln für Kinder mit Behinderung
eingespart werden.
rehaKIND zieht eine erste Bilanz zur Umsetzung der beschleunigten Genehmigung von
Hilfsmittelverordnungen aus den SPZ/ MZEB nach §33 Absatz 5c SGB V. Trotz klarer gesetzlicher Vorgaben dieser seit März 2025 geltende Regelung bei vorliegenden Verordnungen oder Empfehlungen durch Fachärzte und Fachärztinnen aus den SPZ (Sozialpädiatrische Zentren) /MZEB (Medizinischen Zentren für Menschen mit Behinderung), setzen einige große und regionale Krankenkassen die Regelung nicht um.
Das gefährdet die Versorgung und Entwicklung betroffener Kinder und verschwendet
Ressourcen. Bis zu 12 Mio. Euro pro Jahr könnten im bürokratischen Prozess bei Kassen und Ärzten sowie Ärztinnen eingespart werden, so legten die Zahlen der GKV und des GbA in der Referentenvorlage/Kabinettsvorlage zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes Anfang 2025 die Gesetzesänderung nahe.
Umsetzung von §33 Absatz 5c SGB V nicht zufriedenstellend – Hilfsmittelversorgung für
Kinder weiterhin zu bürokratisch
Trotz knapper Kassen und Fachkräftemangels, trotz nachgewiesener fachärztlicher Expertise werden weiterhin Verordnungen abgelehnt, durch den MD nach Aktenlage und fachfremd überprüft, Ressourcen bei Ärzten und Ärztinnen, der GKV-Verwaltung und den betroffenen Familien verschwendet.
Die Regelung (§ 33 Abs. 5c SGB V) sieht vor, dass bei Verordnungen/Empfehlungen durch SPZ und MZEB die Erforderlichkeit der Hilfsmittelversorgung vermutet wird. Dies bedeutet, dass in der Regel eine weitere Prüfung der Erforderlichkeit die Krankenkassen nicht vorgesehen ist. Nur wenn offenkundige Zweifel an der Plausibilität der Verordnung bestehen, soll eine Prüfung durchdie Krankenkassen erfolgen. Dennoch bestehen viele Kassen regelmäßig auf dem bisherigen Prüfprozess oder lehnen ab – teils mit vorgeschobenen technischen Problemen und drastischen Begründungen aus einer aktuellen Elternumfrage:
• „Wir sehen nicht, was aus dem SPZ kommt.“
• „Wir machen das wie bisher und prüfen wirtschaftliche und medizinische
Notwendigkeit“
• „Wir leiten weiterhin an den MD weiter – weil wir es können.

Kritik von Beteiligten und Medizin – Enttäuschung und Unverständnis bei den Betroffenen
Das deutsche Gesundheitssystem ist teuer und ineffizient. Die Nr. 1 bei den Ausgaben und das Schlusslicht im UN-Volksgesundheitsindex vergibt trotz gesetzlicher Neuregelung zur
beschleunigten Genehmigung bei Verordnungen/Empfehlungen von Hilfsmitteln aus SPZ und MZEBs eine Chance zur Entbürokratisierung. 
Jörg Hackstein, Vorsitzender rehaKIND e.V.: „Die Vermutungsregel gilt für die Erforderlichkeit der Versorgung mit einem Hilfsmittel insgesamt. Hiervon kann nur bei begründeten Zweifeln abgewichen werden.“
 Dr. Mona Dreesmann, SPZ Potsdam: 
„Der Gesetzgeber möchte vulnerable Gruppen durch die Gesetzesänderung des Paragraphen 33 SGB V entlasten. Hilfsmittel sollen unbürokratisch und schnell beim Kind ankommen. Sozialpädiatrische Zentren wurden als Institutionen anerkannt, die qualifiziert Hilfsmittel verordnen. Mit dem Vorgehen der Kassen entsteht der Eindruck, dass man das Gesetz umgehen möchte. Erneut treffen in SPZ Anfragen ein, dass man weitere medizinische Unterlagen an den MD schicken soll, damit der prüfen kann. Es ist absurd!
 Dr. Carmen Lechleuthner, Aktionsbündnis:
 „Der Kampf um jedes Hilfsmittel kostet Eltern enorme Kraft. Trotz erfolgreicher Klagen werden Maßnahmen weiterhin verzögert.“ 
rehaKIND und Aktionsbündnis für bedarfsgerechte Heil- und Hilfsmittelversorgung fordern
Konsequenzen rehaKIND prüft derzeit regionale oder kassenspezifische Muster bei Verstößen und erhöht den politischen und regelungstechnischen Druck auf die Kostenträger. Hierzu nimmt das Netzwerk auch direkten Kontakt mit den Verantwortlichen auf. Sollte sich systematisches Fehlverhalten zeigen, fordert der Verein Sanktionen. Zur Klärung des Missstandes lädt rehaKIND e.V. gemeinsam mit dem Aktionsbündnis für bedarfsgerechte Heil- und Hilfsmittelversorgung im September Vertreter und Vertreterinnen der Krankenkassen, der Politik, der BAGSPZ (Bundesarbeitsgemeinschaft der SPZ), des Bundesamtes für soziale Sicherung und den Behindertenbeauftragen der Bundesregierung für Menschen mit Behinderung zu einem RoundTable ein: 
„Wir brauchen endlich ein Ende der Misstrauenskultur. Die Entlastung der Familien und die Anerkennung fachärztlicher Kompetenz müssen Priorität haben. Dem Wirtschaftlichkeitsgebot sind SPZ, Leistungserbringer gleichermaßen verpflichtet. Der Gesetzgeber hat das anerkannt – nun muss geliefert werden“, sagt Christiana Hennemann, rehaKIND.

Weitere Artikel

Soziale Medien

Letzte Beiträge