GKV-IPReG: Falldokumentation wichtig

Das GKV-IPReG nimmt – trotz verlängerter Übergangsfrist – bei Kostenträgern Fahrt auf. Das zeigt der untenstehende anonymisierte Brief einer Sachbearbeiterin eines Landratsamtes an einen Menschen mit Intensivpflegebedarf.

Um mögliche Lösungen erarbeiten zu können, wie die Umsetzung des nach wie vor umstrittenen Gesetzes menschenwürdig und nachhaltig gestaltet werden kann, sollten solche Fälle dokumentiert werden. So kann den politisch Verantwortlichen aufgezeigt werden, wo und wie nachgebessert werden muss. Eine Möglichkeit hierfür findet sich auf der Seite GKV-IPReG ThinkTanks.

Am 28. Februar findet zum Thema GKV-IPReG in Berlin außerdem eine hochkarätig besetzte Diskussionsrunde statt.

Fallbeispiel:

Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

Sehr geehrter Herr … ,
Ihnen wurde mit Bescheid vom 19.07.2022 Hilfe zur Pflege bis zum 31.12.2022 bewilligt.
Um bereits jetzt ihren Bedarf und Anspruch an Pflegeleistungen ab Januar 2023 feststellen zu können, erhalten Sie dieses Schreiben.
Z.Zt. erhalten Sie Leistungen für die ambulante Pflege in der Wohngemeinschaft ….. Hierfür entstehen monatlich Kosten von ca. … €, die wesentlich höher sind als die einer stationären Pflege.
Ich muss aus diesem Grund prüfen, ob eine kostengünstigere stationäre Einrichtung für Sie geeignet wäre (§ 13 SGB XII).
Lt. Stellungnahme des amtsärztlichen Dienstes wäre ein Umzug in eine stationäre Einrichtung grundsätzlich möglich.
Geeignete Einrichtungen wären z.B.:
•      Senioren- und Therapiezentrum ….
•      Fachpflege für Menschen mit ….
•      Seniorenpflegeheim Haus ….
•      Parkresidenz …
•      Senioren- und Therapiezentrum …
Ich muss Sie bitten, zusammen mit Ihrer Familie, mit den vorgenannten Einrichtungen Kontakt aufzunehmen und einen geeigneten Platz auszusuchen.
Sollte keine der Einrichtungen für Sie geeignet sein, nennen Sie bitte Gründe dafür. Sofern derzeit kein Platz für Sie zur Verfügung gestellt werden kann, lassen Sie sich dies bitte bestätigen.
Bei Fragen können Sie gerne anrufen. Sie erreichen mich von Mo.-Do., jeweils in der Zeit von 8.30-12 Uhr, unter der Telefonnummer …

Mit freundlichem Gruß Im Auftrag ….

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