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Außerklinische Beatmung und Intensivpflege – Herausforderungen in der ambulanten Versorgung

15. Mai @ 3:30 pm - 6:00 pm

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es eine neue Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege. Dabei steht die Entwöhnung von einer Beatmung oder Kanülierung stärker im Fokus. Dies soll durch regelmäßige ärztliche Erhebungen des Potenzials für eine solche Entwöhnung geschehen und damit die Patientenversorgung verbessert werden.

In der IQN-online-Veranstaltung beleuchten Expertinnen und Experten folgende Aspekte:

  • Die G-BA-Richtlinie zur Verordnung von außerklinischer Intensivpflege
  • Potenzialerhebung und Verordnung – Anforderungen an die Ärztinnen und Ärzte nach der AKI-RL
  • Beatmungsentwöhnung in Weaning-Zentren
  • Erfahrungen aus der Verordnung außerklinischer Intensivpflege und aus der Potenzialerhebung zur Beatmungsentwöhnung oder Dekanülierung

Programm

Dr. Karlheinz Großgarten M.san., Bereichsleiter Medizin und Pharmazie, Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf
Dr. Sabine Mewes, Stellvertretende Geschäftsführerin des IQN

Professor Dr.  Winfried J. Randerath, Ärztlicher Direktor und Chefarzt, Krankenhaus Bethanien, Solingen

Die G-BA-Richtlinie zur Verordnung von außerklinischer Intensivpflege
Pamela Oertmann, Senior-Referentin, Abteilung veranlasste Leistungen, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Berlin

Potenzialerhebung und Verordnung – Anforderungen an die Ärztinnen und Ärzte nach der AKI-Richtlinie
Dr. jur. Jennifer Pfingsten, Leiterin Abteilung Qualitätssicherung 1, Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf

Beatmungsentwöhnung in Weaning-Zentren
Professor Dr. Winfried J. Randerath

Erfahrungen aus der Verordnung außerklinischer Intensivpflege und aus der Potenzialerhebung zur Beatmungsentwöhnung oder Dekanülierung
Dr. A. Hakim Bayarassou, niedergelassen in Praxis für Pneumologie, Innere Medizin, Schlafmedizin und Palliativmedizin, Euskirchen


Ort: online

CME-Punkte: 3
Hinweis: Punkte können nur nach vollständiger Teilnahme an der Veranstaltung angerechnet werden.

Gebühr: keine

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