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Die Charité – Universitätsmedizin Berlin hat sich mit der Gewerkschaft Marburger Bund auf Eckpunkte eines Tarifvertrags für die ärztlichen Beschäftigten geeinigt.
Kernpunkte des Einvernehmens sind eine lineare Erhöhung des Tabellenentgelts für alle ärztlichen Beschäftigten um vier Prozent rückwirkend zum 1. April 2024 sowie eine zweite Erhöhung um sechs Prozent, die ab dem 1. Februar 2025 wirkt.
Zudem wird mit Wirkung ab dem 1. Februar 2026 die Arbeitszeit von 42 Wochenstunden auf 40 Wochenstunden abgesenkt. Für Mitarbeitende, die bereits 40 Stunden wöchentlich arbeiten, erfolgt ab diesem Zeitpunkt eine entsprechende Erhöhung des Tabellenentgelts. Damit wird die regelmäßige wöchentlichen Arbeitszeit der ärztlichen Beschäftigten ab dem 1. Februar 2026 vereinheitlicht.
Ein drittes Element ist die Einführung einer sogenannten „Randzeit“. Gemeint ist damit die Zeit zwischen wochentags 18 und 20 Uhr, in der Ärztinnen und Ärzte einen Zeitzuschlag von zehn Prozent auf ihren individuellen Lohn erhalten werden und es bereits ab 20 Uhr einen Nachtzuschlag ebenfalls in Höhe von zehn Prozent geben wird. Mit diesen neuen Zeitzuschlägen wird dem Wunsch der ärztlichen Beschäftigten nach sozialer Teilhabe Rechnung getragen.
Der Tarifvertrag wird mit einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2026 geschlossen. Er steht noch unter dem Vorbehalt der Annahme der Gremien des Marburger Bunds bis zum 31. Mai 2024.
Carla Eysel, Vorstand Personal und Pflege der Charité, erklärt: „Die Verhandlungen um die beste Lösung für unsere Ärztinnen und Ärzte wurde angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sehr intensiv geführt. Uns war es im Vorstand immer wichtig, die Charité zukunftsfest aufzustellen. Ich freue mich, dass wir uns hier – vor allem im Sinne unserer Patientinnen und Patienten – einigen konnten.“


