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Mit Blick auf den nahenden Ablauf von Fristen und unter Berücksichtigung von Stimmen aus der Praxis, wonach die Versorgungssicherheit infolge stockender Vertragsverhandlungen und allgemeiner Umsetzungsschwierigkeiten als gefährdet anzusehen sei, gelte es zu klären, was geplant sei, um die Versorgung zu gewährleisten.
Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Personen Anspruch auf außerklinische Intensivpflege haben und welche Indikationen am häufigsten zu einem Bedarf an außerklinischer Intensivpflege führen. Wie hoch die Anzahl der erfolgreich von einer Beatmung entwöhnten Patienten und Patientinnen seit Inkrafttreten des IPReG (unterteilt nach unter 18-jährigen und Erwachsenen) ist, ist eine weitere.
Auf die Antworten darf man gespannt sein.


