Licht und Schatten bei der Vergütung der Hilfsmittelversorgung behinderter Kinder und Jugendlicher

rehaKIND dringt auf Standards und Anerkennung der besonderen Bedarfe
der kleinen Gruppe behinderter Kinder und Jugendlicher.
Einheitliche und dem Stand der Gesetzgebung entsprechende Versorgungsqualität für Kinder und Jugendliche mit Hilfsmittelbedarf zu definieren, Prozesse und Leistungen damit transparent zu machen ist Ziel der zunehmend erfolgreichen rehaKIND Initiative „Mustervertrag Kinderreha“: Die engagierte Aufklärungsarbeit zeigt teilweise positive Wirkung: In einzelnen Kassenverträgen sind besondere Qualifikationen der versorgenden Fachkräfte gefordert, Altersgrenzen werden definiert, Leistungen transparent aufgelistet und im Hilfsmittelverzeichnis als Versorgungsgrundlage abgebildet.
Andere große Krankenkassen sprechen zwar seit Jahren über besondere Bedarfe von Kindern und Jugendlichen, verweigern aber den Leistungserbringern die pandemie- und
inflationsbedingten Kostensteigerungen bei spezifischen Produkten adäquat zu erstatten. Hier klafft eine große Lücke zwischen Versorgungsauftrag und Versorgungsrealität.

„Wir müssen uns endlich ehrlich machen, welche Kosten wir bereit sind zu übernehmen und
welche Leistungen damit verbunden sind“, melden uns Kassenvertreter und Leistungserbringer gleichermaßen. Auch Eltern behinderter Kinder wüssten gerne, welche Absprachen Kostenträger mit Sanitätshäusern und Herstellern treffen und welche Auswirkungen diese auf die Versorgung ihrer Kinder haben.

Die Kosten in unserem Gesundheitssystem explodieren und trotz hoher Ausgaben ist Deutschland bei der Qualität der Versorgung nur im Mittelfeld zu finden. Es klafft eine Lücke zwischen Leistungsversprechen, Anspruch und der Ergebnisqualität im Zusammenhang mit dem tatsächlichen Gesundheitszustand der Bevölkerung. Kinder und Jugendliche sind nie im Fokus der Entscheidungen und werden mit ihren besonderen Bedarfen nicht abgebildet. Weil das Gesundheitssystem bei der Finanzierung auf Sicht fährt, wird durch fehlende Prävention und bei mangelhafter und zeitlich verzögerter Versorgung von Kindern deren Entwicklung gefährdet und Langzeitschäden für deren Zukunft produziert.

Es fehlen schlanke Prozesse und Transparenz: Im Bereich der Hilfsmittelversorgung behinderter Kinder und Jugendlicher müssen Sanitätshäuser/Versorger mit aktuell 96 unterschiedlichen Gesetzlichen Krankenkassen auf Bundes- und Länderebene zusammenarbeiten und bei einer Produktgruppe bis zu 60 unterschiedliche Verträge berücksichtigen. Und obwohl der Gesetzgeber eine ausreichende, medizinische, im Einzelfall erforderliche und wirtschaftliche Hilfsmittelversorgung per Gesetz vorschreibt, muss ein Sanitätshaus ein Kind mit Behinderung – je nach vorliegendem Vertrag – ganz unterschiedlich versorgen. Hier gibt es dringenden Abstimmungsbedarf: Weder ist die Festlegung von Altersgrenzen oder Leistungen kassenübergreifend geregelt, noch gibt es produktgruppenübergreifende Standards.

„Hier zu sparen lohnt nicht. Und genau deshalb liegt in diesem überschaubaren
Versorgungsbereich die Chance, über neue Strukturen und Verfahren nachzudenken – ohne
sofort neue Kosten zu produzieren“, erklärt Christiana Hennemann von rehaKIND e.V..
Die Zeit ist reif für Veränderungen; rehaKIND blickt positiv in die Zukunft: „Da ist noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten – aber der Fachkräftemangel und der finanzielle Druck schafft jetzt die Bereitschaft bei den Kostenträgern, den rehaKIND-Mustervertrag Kinderreha als Teil der Lösung zu sehen und umzusetzen. Wir setzen uns als neutrales Netzwerk immer für pragmatische Lösungen zur Schaffung gelingender Bedingungen zur Sicherung der Zukunft behinderter Kinder und Jugendlichen ein – auch im Austausch mit einzelnen Krankenkassen.“

 

Foto: freepik

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