Taxifahrten zum Arzt ohne Antrag

Für Behinderte mit außergewöhnlichen Gehbehinderungen und für Blinde wurden Taxikosten zu Ärzten bisher nur nach vorheriger Beantragung und Genehmigung durch die Krankenkassen übernommen. Zukünftig sollen Taxifahrten bei diesem Personenkreis grundsätzlich als genehmigt gelten. Dies gilt auch bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 und 5 und bei Pflegegrad 3, mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität.

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