Analyse der neuen „Versorgungsformulare“

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Am 1. Dezember 2022 erhielt der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung KdöR sowie das Bundesministerium für Gesundheit Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesamt für Soziale Sicherung und den Gemeinsamen Bundesausschuss Post. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Dr. Paul Diesener, Dysphagie-Netzwerk-Südwest e.V., Vertretern des Zentrums für außerklinische Beatmung (zab), der Deutschen interdisziplinären Gesellschaft für außerklinische Beatmung (DIGAB) e.V., INTENSIVkinder zuhause e.V., IntensivLeben, Vereins für beatmete und intensivpflichtige Kinder und Jugendliche e.V. sowie des GKV-IPReG Think Tanks haben die Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung mit Außerklinischer Intensivpflege Anmerkungen zur Richtlinienkonformen Umsetzung der neu eingeführten Formulare 62A (Erhebung des Entwöhnungspotenzials) und 62B (Verordnung von AKI) analysiert und schlagen einige Änderungen vor, um Missverständnissen bei Ärzten und Ärztinnen vorzubeugen.

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