Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat auf Initiative der Patientenvertretung ein Beratungsverfahren zur Überprüfung der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie gestartet. Ziel ist es, eine erhebliche Versorgungslücke zu schließen, die seit der Einführung der neuen Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) im Oktober 2023 entstanden ist.
Die Patientenvertretung fordert eine Übergangsregelung für schwerkranke Menschen, die keinen Anspruch auf außerklinische Intensivpflege haben, aber dennoch eine kontinuierliche medizinische Überwachung benötigen. Durch die Streichung der Leistungsziffer 24 für spezielle Krankenbeobachtung aus dem HKP-Katalog haben viele Betroffene die Grundlage für eine notwendige Gesundheitsüberwachung verloren.
„In der Praxis bedeutet dies, dass Angehörige oft die gesamte Versorgung alleine übernehmen müssen oder sich in langwierige Gerichtsverfahren begeben – obwohl jederzeit lebensbedrohliche Situationen eintreten können. Das ist untragbar“, erklärt Markus Behrendt von der Patientenvertretung im G-BA. Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Auswirkungen der aktuellen Regelung: Eine Mutter war gezwungen, ihr Kind mit einem seltenen Gendefekt, der regelmäßig zu Krampfanfällen und Atemaussetzern führt, rund um die Uhr allein zu betreuen. Der Antrag auf außerklinische Intensivpflege wurde abgelehnt, da lebensbedrohliche Krisen nicht täglich auftraten. Dies führte dazu, dass das Kind von Bildungsangeboten ausgeschlossen war und die Mutter dauerhaft überlastet wurde, berichtet Behrendt.
Die Patientenvertretung setzt sich daher für eine zügige Lösung ein, um eine bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten und die Betroffenen vor dem langwierigen Weg durch die Sozialgerichte zu schützen.