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Die Bundesregierung hat die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur aktuellen Situation der außenklinischen Intensivpflege beantwortet. In der Vorbemerkung der Bundesregierung steht – unter anderem:
„Vertiefte Erkenntnisse über den Umsetzungsprozess des GKV-IPReG erwartet
die Bundesregierung auch aus dem Bericht, den der Spitzenverband Bund der
Krankenkassen dem Deutschen Bundestag gemäß § 37c Absatz 6 SGB V bis
Ende des Jahres 2026 vorzulegen hat. Darin sind unter anderem Angaben zur Entwick-
lung der Anzahl der Leistungsfälle, zur Leistungsdauer und zum Leistungsort
zu machen.“
Die gesamten Antworten finden Interessierte hier


