Gesundheitsminister Clemens Hoch für Neuregelung von Quarantäneregelungen

Die Omikron-Variante des Corona-Virus ist auch in Rheinland-Pfalz mittlerweile vor-herrschend. Vor dem Hintergrund dadurch steigender Fallzahlen und einer erneut zunehmenden Belastung in den Krankenhäusern haben die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder heute in einer gemeinsamen Schalte über einheitliche Quarantäneregelungen beraten. „Ich begrüße die Empfehlungen der Gesundheitsministerkonferenz an die Ministerpräsidentenkonferenz, die am 7. Januar erneut beraten wird. Wir wollen spätestens in der kommenden Woche einheitliche Quarantäneregelungen für Menschen schaffen, unabhängig davon, ob sie sich mit der Delta- oder Omikron-Variante infiziert haben. Diese müssen nachvollziehbar sein und vor allem vor dem Hintergrund der Omikron-Variante der Sorge Rechnung tragen, dass nicht das ganze Land gleichzeitig in Isolation verharrt, während Einrichtungen der kritischen Infrastruktur sich selbst überlassen bleiben“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch im Anschluss an die Fachministerberatungen.
Die Gesundheitsministerinnen und -minister haben sich auf folgende Eckpunkte als Empfehlungen verständigt: Bescheinigt der Arbeitgeber Personen mit Grundimmunisierung die Zugehörigkeit insbesondere zum medizinischen und pflegerischen Personal, zur Kinderbetreuung und zu Bildungseinrichtungen, zur Polizei, Feuerwehr, zum Rettungsdienst, zur Telekommunikation sowie Energie- und Wasserversorgung, kann die Isolation zum Zwecke der Arbeitsaufnahme bereits nach fünf Tagen mittels negativem PCR-Test beendet werden.
Grundsätzlich soll die Quarantänedauer von symptomfreien engen Kontaktpersonen einheitlich sieben Tage betragen. Bei Personen ohne Grundimmunisierung kann diese nur nach sieben Tagen mittels negativem PCR-Test beendet werden. Personen, die eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben oder erneut genesen sind, müssen als enge Kontaktpersonen nicht in Quarantäne. Dabei wird eine regelmäßige Selbsttestung empfohlen. Bescheinigt der Arbeitgeber Personen mit Grundimmunisierung die Zugehörigkeit insbesondere zum medizinischen und pflegerischen Personal, zur Kinderbetreuung und zu Bildungseinrichtungen, zur Polizei, zur Feuerwehr, zum Rettungsdienst, zur Telekommunikation sowie Energie- und Wasserversorgung, kann die Quarantäne zum Zwecke der Arbeitsaufnahme bereits nach fünf Tagen mittels negativem PCR-Test beendet werden. „Es zahlt sich aus, dass wir in Rheinland-Pfalz auch mit der „2Gplus“-Regel frühzeitig strenge Maßnahmen ergriffen haben. Bundesweit verzeichnen wir aktuell eine der niedrigsten Inzidenzen. Doch die Zahlen werden jetzt deutlich und rasant schnell weiter steigen, weshalb Lockerungen zur Zeit nicht angezeigt sind, im Gegenteil: Ich appelliere an andere Länder, die „2Gplus“-Regel auch konsequent anzuwenden, wie es bei der letzten Bund-Länder-Schalte beschlossen wurde, statt ständig einen Lockdown zu fordern, der all jene treffen würde, die am meisten dafür getan haben, aus dieser Pandemie herauszukommen“, so Clemens Hoch. Angesichts der Gefahr durch die Omikron-Variante seien erneut alle Kräfte und ein hohes Maß an Solidarität und Achtsamkeit geboten.

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