GKV-IPReG: Neue Formulare liegen vor

Lange angekündigt, jetzt liegen sie vor: Die neuen Formulare für die Verordnungen von Leistungen der außerklinischen Intensivpflege. Sie gelten ab 1. Januar 2023. Als Übergangsregelung soll laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung gelten: Verordnungen von Leistungen der außerklinischen Intensivpflege, die vor Januar 2023 nach den Regelungen der HKP‐Richtlinie ausgestellt werden, gelten grundsätzlich über den 1. Januar 2023 hinaus weiter. Sie verlieren jedoch spätestens ab dem 31. Oktober 2023 ihre Gültigkeit.

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