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Versorgung mit Außerklinischer Intensivpflege (AKI) ab 1. Juli 2024!
Verbunden mit der Einführung der AKI sind Krankenkassen und Pflegedienste verpflichtet bis zum 30. Juni 2024 neue Versorgungsverträge über die Erbringung und Abrechnung der Pflegeleistungen zu schließen. Die Verträge werden in jedem Bundesland jeweils einheitlich mit einer hierfür benannten Krankenkasse geschlossen. Bereits im März hat das Bundesamt für soziale Sicherung die Vertragspartner wegen schleppender Verhandlungen ermahnt, die Verträge zügig zum Abschluss zu bringen, um fortlaufende Versorgungen nicht zu gefährden.
Da in einzelnen Bundesländern die häufig strittigen Verhandlungen nicht bis Ende Juni abgeschlossen werden können, hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am 14. Juni 2024 in getrennten Schreiben an Krankenkassen, Leistungserbringer und Versicherte darüber informiert, dass alle Leistungen der Pflegedienste auch über den Stichtag 30. Juni 2024 hinaus weiter auf dem bislang vereinbarten Niveau vergütet werden sollen. Nach Aussage der Verbände der Leistungserbringer liegen entsprechende Garantieerklärung aber bisher noch nicht in allen Ländern von den beteiligten Krankenkassen vor.
Sollte es wegen vertragsloser Zustände nach dem 1. Juli zu Versorgungsproblemen kommen, können Versicherte sich eigenständig oder gemeinsam mit ihrem Pflegedienst umgehend per Mail sowohl an das Bundesamt für soziale Sicherung (referat218@bas.bund.de) als auch an das Bundesgesundheitsministerium (poststelle@bmg.bund.de) wenden und um unverzügliche Unterstützung zur Sicherstellung der außerklinischen Intensivpflege bitten.
Nach Aussage von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach darf es „unter keinen Umständen aufgrund möglicherweise verzögerter Vertragsverhandlungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern zu Versorgungsunterbrechungen oder gar Versorgungsabbrüchen kommen.“
Markus Behrendt, Vorstandsvorsitzender IntensivLeben e.V.
Foto: BMG / Jan Pauls


