Revision

Unter einer Revision versteht man in der Medizin die primär chirurgische Einsicht zur Abklärung des Vorliegens und des Umfanges pathologischer Veränderungen, einschließlich ihrer Behandlung (z.B. Choledochusrevision, Wundrevision, Gelenkrevision) als auch die erneute, in der Regel chirurgische, Behandlung nach bereits erfolgter Therapie. Indikationen zu einem solchen „Wiedereingriff“ sind postoperative Komplikationen, Rezidive oder Wundheilungsstörungen.