Anspruch auf Grundsicherung

Getting your Trinity Audio player ready...

Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf Grundsicherung, wenn sie erwachsen und voll erwerbsgemindert sind. Das umfassend aktualisierte Merkblatt des Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) berücksichtigt die zum 1.1.2020 in Kraft getretenen Änderungen aufgrund des Angehörigen-Entlastungsgesetzes sowie des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Die Vereinfachungen beim Leistungszugang, die während der Corona-Pandemie gelten, werden ebenfalls erläutert. Das Merkblatt steht zum kostenlosen Download zur Verfügung und ist voraussichtlich ab Ende August auch wieder in gedruckter Form erhältlich.

Weitere Artikel

Anzeige

Aktuelle Nachrichten