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Mit der Verabschiedung des IPReG wurde der Gemeinsame Bundesausschuss vom Gesetzgeber damit beauftragt, den Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege auszuarbeiten; auch und vor allem im Sinne der durch das Gesetz betroffenen Pflegebedürftigen. Nun ist die nächste Arbeitsstufe erreicht. Zu der Ausarbeitung dieser sucht der GBA nun Organisationen, die über eine entsprechende Expertise in der Versorgung von Menschen, die auf außerklinische Intensivpflege angewiesen sind, verfügen. Deren Erfahrung soll in das Stellungnahmeverfahren eingebunden werden. Die eingeladenen Organisationen und Institutionen sollen dann auch den weiteren Verlauf der Entwicklungen bis hin zu einer neuen Richtlinie begleiten.
Organisationen aus dem Umfeld der außerklinischen Intensivpflege, können ihr Interesse am Stellungnahmerecht bis zum 23. Februar 2021 anmelden. Weitere Informationen gibt es direkt beim GBA.


