Stiftung fordert Impf-Priorisierung

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Die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung richtet eine klare Forderung an die Ständige Impfkommission (STIKO) sowie die Bundes- und Landesregierung(en): Menschen mit Schädel-Hirnverletzung und ihre pflegenden Angehörigen müssen priorisiert und besonders berücksichtigt werden! Die hirnverletzten Menschen haben einen hohen Schutzbedarf. Sie sind aufgrund der oft vorhandenen kognitiven Einschränkungen und ihrer extrem belasteten Alltagssituation nicht in der Lage, die für eine schnelle Impfung notwendige Einzelfallentscheidung durchzufechten. Dazu erklärt die ZNS-Geschäftsführerin Helga Lüngen: „Der besondere Schutzbedarf ergibt sich aus den Folgen einer Hirnverletzung. Schädel-hirnverletzte Menschen jeden Alters erleiden häufig ein Konglomerat von neuropsychologischen Beeinträchtigungen, welche die Fähigkeit zum Schutz, zur Erkennung und zum Umgang mit einer Corona-Infektion einschränken oder sogar verhindern.“ Die ZNS-Stiftung unterstützt schädel-hirnverletzte Unfallopfer und pflegende Angehörige mit zahlreichen Angeboten. Deshalb weiß das Expertenteam aus erster Hand: Oft sind Gedächtnisstörungen sowie Konzentrations- und Aufmerksamkeitsprobleme die Folgen einer Hirnverletzung. Dies führt dazu, dass Schutzmaßnahmen schlicht vergessen werden und damit auch die empfohlenen Schutzmaßnahmen (AHA+L-Regel) nicht angewandt werden können. Beeinträchtigte Sinneswahrnehmungen führen dazu, dass Corona-Symptome zu spät erkannt und behandelt werden. Der Verlust oder die Einschränkung von Sprache, auch Schriftsprache, verhindert, dass lebenswichtige Informationen aus den Medien und dem persönlichen Umfeld wahrgenommen, verstanden und umgesetzt werden. Die Verletzung des Gehirns als Schaltzentrale der eigenen Persönlichkeit, des Wissens, der Erfahrung und des Handelns führt demzufolge zu einem höheren Erkrankungsrisiko und sollte deshalb bei der Einstufung in die Prioritätenliste der Coronavirus-Impfverordnung unbedingt berücksichtigt werden.

www.hannelore-kohl-stiftung.de

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