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Nach § 132l Abs 1 SGB V sind alle außerklinischen Intensivpflegedienste dazu verpflichtet, ihre Pflegekräfte zur Weiterbildung anzumelden.
Am Montag, den 13. Mai 2024 startete die Beatmungspflege24 Akademie in Kooperation mit der maxQ. Fachschule für Pflege die Weiterbildung zum Pflegeexperten, zur Pflegeexpertin für außerklinische Intensivpflege und Beatmung (inklusive Pädiatrie). Durch die Kooperation zwischen der Pflegeschule und der Akademie des Intensivpflegedienstes Beatmungspflege24 wird den Teilnehmenden ein optimaler Theorie-Praxis-Transfer geboten. Der Kurs wird halbjährlich angeboten. Weitere Informationen finden Sie auf: www.maxq.net


