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Der Ambulante Intensivpflegeverband Deutschland e. V. (IPV) hat mit der AOK Bayern eine Ergänzungsvereinbarung ausgehandelt, um die ambulante Intensivpflege zu regeln. Diese setzt Qualitätsstandards für die Leistungserbringung und räumt den Mitgliedern des Verbandes zugleich praxistaugliche Übergangsfristen für die Qualifikation des eingesetzten Personals ein. Der IPV will diese Vereinbarungen nun auch bundesweit für seine Mitglieder mit anderen Kassenarten verhandeln; insbesondere die Ersatzkassen haben bereits großes Interesse bekundet.

