Umsetzung eines neuen Prüfsystems in der stationären Langzeitpflege

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt die Umsetzung eines neuen Prüfsystems in der stationären Langzeitpflege. Grundlage für das neue Verfahren ist ein pflegewissenschaftliches Gutachten. Anders als im bisherigen System wird es zukünftig keine Gesamtnote geben. In den einzelnen Einrichtungen werden die Qualitätsergebnisse zu zehn Themen gemessen und dargestellt. Hierzu müssen die Pflegenden geschult und entsprechende Zeitfenster für die Erhebung der Daten geschaffen werden. Einrichtungsträger sollen die Ergebnisse der neuen Prüfungen im Sinne einer lernenden Organisation nutzen.

Im Ergebnis wird transparent, wo die Einrichtungen durchschnittlich, besser oder schlechter sind. Es wird weiterhin Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) beziehungsweise den Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) geben, die aber auch ihren Charakter verändern. Im Sinne einer Qualitätsverbesserung soll der Qualitätsdialog zwischen den Einrichtungen und den Prüfenden intensiver geführt werden. Das verlangt von allen Beteiligten einen Kulturwandel. In der Summe wird auf diese Weise eine aussagekräftige und wissenschaftlich fundierte Darstellung der Qualität in Pflegeheimen erreicht. Sie bildet zusammen mit anderen Informationen der Einrichtungen und dem persönlichen Eindruck, den Interessierte vor Ort gewinnen können, eine gute Grundlage bei der Entscheidung für eine Einrichtung.

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