Zwei Tage im Namen des Rechts

RechtstagVergangene Woche fand in Nürnberg der bereits dritte Rechtstag statt. Hier drehte sich alles um die verschiedenen rechtlichen Belange, die das Arbeiten in der außerklinischen Intensivpflege oftmals erschweren. Angefangen beim Arbeitszeitgesetz über die Datenschutzverordnung bis hin zu neuen Inhalten des Sozialversicherungsrechts – die Hürden und Stolpersteine für Pflegedienste sind so zahlreich wie vielseitig.

Neueste Erkenntnisse aus Schieds- und Klageverfahren zeigten, dass der rechtliche Beistand durch Fachanwälte für Pflegedienste immer zwingender wird. Das derzeit die Branche beherrschende Thema „Marktentwicklung zu größeren Einheiten – Wachstum durch Zukauf von Pflegediensten“ wurde ebenfalls aufgegriffen. Dr. Ulrike Brucklacher, Fachanwältin für Medizinrecht, beschäftigte sich in ihrem Referat hauptsächlich mit den Aspekten, die beim Verkauf von Diensten zu beachten sind.

Alles in allem ist der Rechtstag Außerklinische Intensivpflege eine Veranstaltung, die sich der Außerklinischen Intensivpflege von einer anderen, sachlichen Richtung nähert. Trotzdem oder vielleicht auch gerade deshalb ist die Teilnahme 2020 sicher empfehlenswert.

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