GKV-IPReG-Betroffene benötigen anwaltliche Hilfe

Dieser Hilferuf erreicht uns von den Betroffenen selbst: „Wir suchen dringend deutschlandweit Anwälte und Anwältinnen für Sozialrecht, die bereit sind, sich mit dem neuen Paragrafen 37c SGB V und dem Gesetz GKV-IPReG zu beschäftigen. Akut betroffene Menschen mit Bedarf an außerklinischer Intensivpflege benötigen anwaltliche Hilfe, da ihre lebenssichernde Versorgungen und Selbstbestimmung gefährdet ist. Wir freuen uns über Rückmeldungen.“

Kontakt:
aki@isl-ev.de
0 30 / 23 59 35 199

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