Neufassung des Wohnteilhabegesetzes

Mit der Verabschiedung des WGT-Änderungsgesetzes durch den nordrhein-westfälischen Landtag ist die Rechtslage für Wohngemeinschaften laut dem Fachverband wig (Wohnen in Gemeinschaft NRW e.V.) sicherer geworden. Intensive Diskussionen, in die sich auch der Fachverband mit eigenen Stellungnahmen und Vorschlägen eingebracht hatte, überzeugten das Land, Unklarheiten zu beseitigen.

Nach Ansicht der Wohngemeinschaft-Experten im Fachverband wig sind es im wesentlichen fünf Punkte, die die Position der Pflege-Wohngemeinschaften stärken

  1. Schärfere Abgrenzung zu Alten- und Pflegeheimen (EULA)
  2. Der Begriff „Wohngemeinschaften“ bleibt unverändert
  3. Führung des Hausstandes in Wohngemeinschaften ist auch durch Vertreter der Nutzer möglich
  4. Mehr Gewicht für die Angehörigen bei der Statuseinordnung
  5. Intensivpflege-Wohngemeinschaften sind nur noch als anbieterverantwortete Wohngemeinschaften möglich: Intensivpflegedienste müssen jetzt handeln!

Mehr Informationen: wig-nrw.de

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