BPA empfiehlt Online-Kurs zur Fachweiterbildung

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste empfiehlt laut seinen „Aktuellen Informationen ambulant für bpa-Mitglieder in Baden-Württemberg“ einen Online-Kurs zur Erlangung des Titels „Pflegefachkraft für außerklinische Beatmung“. Anerkannt sei dieser durch den VDEK (Verband der Ersatzkassen e.V.). Hierzu nimmt das CNI Netzwerk wie folgt Stellung:

Wir weisen entschieden darauf hin, dass eine Weiterbildung zur Pflegefachkraft für außerklinische Beatmung durch eine Online-Schulung ohne Präsenzpflicht des Teilnehmers in den Räumlichkeiten eines – durch eine Fachgesellschaft – zertifizierten Schulungsinstituts keinesfalls ausreichen kann, um dann in der Praxis die qualitativ hochwertige Versorgung eines betroffenen, beatmeten Patienten sicherzustellen. Die komplexen Unterrichtsinhalte sind nach Meinung des CNI Netzwerks weder vollständig noch mit der notwendigen Vertiefung über eine virtuelle Plattform vermittelbar. Zur Zertifizierung: Das CNI Netzwerk bezweifelt weiter, dass der Verband der Ersatzkassen e.V. als Zertifizierungsstelle geeignet beziehungsweise berechtigt ist, eine Weiterbildung dieser Art anzuerkennen. Laut QPR Pflegeversicherungsgesetz (QPR ambulant) sind derzeit lediglich Fachgesellschaften wie KNAIB, DIGAB und DGF zur Zertifizierung berechtigt. Das CNI Netzwerk betont aber ausdrücklich, dass E-Learning an sich – als ergänzende Unterrichts- beziehungsweise Lernmethode – heute sicher seine Berechtigung hat, aber keinesfalls den persönlichen Austausch zwischen Kursteilnehmer und qualifizierten Referenten ersetzt.

www.cni-net.de

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