Kritische Töne zum RISG aus der Politik

Die Grünen/Bündnis 90 haben im Bundesministerium für Gesundheit nachgehakt. Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik und Obfrau im Petitionsausschuss Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und Mitglied des Deutschen Bundestages, interessierte sich vor allem für zwei Aspekte rund um den viel diskutierten Referentenentwurf #RISG.

In einer parlamentarischen Anfrage hatte die Politikerin ganz konkret gefragt, wie viele Menschen mit künstlicher Beatmung in den Jahren 2016 bis 2018 in der eigenen Häuslichkeit, einer Wohngemeinschaft oder auch in einer stationären Einrichtung versorgt wurden und welche Kosten jeweils angefallen waren. Schon hier wird in der Antwort des parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart deutlich, dass die statistische Aufschlüsselung der verschiedenen Versorgungsformen schwierig ist. Erst seit dem Jahr 2017 werden überhaupt differenzierte Zahlen erhoben, die ambulant und stationär unterscheiden. Der Ort der ambulanten Versorgung spielt in dieser Listung keine Rolle. Gleiches gilt im übrigen auch für die der Beatmung zugrundeliegenden Erkrankungsbilder.
Deutlich wird der mehr als schwammige Faktenhintergrund bei Frage zwei, die sich konkret auf die Anzahl der Verstöße von Seiten sogenannter Beatmungs-Wohngemeinschaften gegen gesetzliche oder vertragliche Vereinbarungen mit den gesetzlichen Krankenversicherern bezieht. Von wiederholten Ermittlungsverfahren durch die Strafverfolgungsbehörden und Nachforschungen der Fehlverhaltensstellen der Krankenkassen ist in der Antwort von Gebhart zu lesen. Es sei dem BMG berichtet worden, das Leistungserbringer von Intensivpflege-WGs nicht regelmäßig ihrer Anzeigepflicht nachkämen.
Deutlich dagegen wird Gebhart dann, wenn es darum geht, dass die ambulante Versorgung in der eigenen Häuslichkeit mehr Personal binde und höhere Kosten verursache als die Versorgung der Betroffenen in stationären Einrichtungen. Hinweise darauf, dass die Versorgungsqualität in der eigenen Häuslichkeit höher einzuschätzen wäre, sieht das BMG jedenfalls nicht. Allerdings sollen durch den Referentenentwurf die personellen Resourcen zukünftig wohl so gelenkt werden, das alle Patienten qualifiziert versorgt werden können. Die Zumutbarkeitsregelung, die hier wieder einmal zur Sprache kommt, soll sicherstellen, dass kein Versicherter „relevante“ Teilhabeeinschränkungen erfahren muss.
Die Antworten zeigen, so Corinna Rüffer, dass in einem Bereich, in dem der Grundsatz „ambulant vor stationär“ wirklich zu gelten und zu greifen scheint, dieses Prinzip auf den Kopf gestellt werden soll. Die Politikerin sagt weiter, dass es wohl weniger darum ginge Missbrauch zu verhindern, sondern viel mehr vor allem um Einsparungen.

Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik & Obfrau im Petitionsausschuss Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Fotograf: Marco Piecuch.

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