Qualitätswende in der Hilfsmittelversorgung?

Am 10. Mai 2019 wurde das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Laut SPECTARIS, dem deutschen Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien, gibt es innerhalb dessen wichtige Änderungen, die eine Qualitätswende in der Hilfsmittelversorgung einleiten. So dürfen Hilfsmittelverträge beispielsweise nur noch durch Verhandlungen abgeschlossen werden; Ausschreibungen sind ebenso wenig zulässig wie sogenannte Open-House-Verträge, bei denen die Vertragskonditionen einschließlich des Preises einseitig von den Krankenkassen vorgegeben werden.

Die stärkere Berücksichtigung von Qualitätsaspekten in der Hilfsmittelversorgung war bereits Ziel des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes, das seit 2017 in Kraft ist. SPECTARIS moniert, dass teilweise hauptsächlich der Preis als Zuschlagskriterium herangezogen wurde. Ferner wurde selbst in dienstleistungsintensiven Versorgungsbereichen ausgeschrieben, die laut Gesetzgeber gar nicht für Ausschreibungen vorgesehen sind, wie beispielsweise in der außerklinischen Beatmung. Hubertus Lasthaus, Mitglied im Vorstand des SPECTARIS-Fachverbandes, unterstrich: „Wir haben auf diesen Missstand ununterbrochen hingewiesen, letztlich mit Erfolg. Was wir nun erleben, ist die Qualitätswende in der Hilfsmittelversorgung.“

Mit dem TSVG treten außerdem Verbesserungen bei der Nutzenbewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden unter Verwendung von Medizinprodukten in Kraft. Diese sollen künftig schneller in den Erstattungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden können. Das TSVG sieht vor, dass der Gemeinsame Bundessausschuss (G-BA) nunmehr unverzüglich über vom Hersteller zur Erprobung vorgelegte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden entscheiden muss. „In Summe bringt das TSVG für die Versicherten, Patienten und die Industrie willkommene Änderungen mit sich, die von der Branche seit langem gefordert wurden“, so der SPECTARIS Geschäftsführer Jörg Mayer abschließend.

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