Digitales Versorgung-Gesetz

Der SPECTARIS-Fachverband Medizintechnik begrüßt in seiner Stellungnahme zum aktuellen Referentenentwurf des Digitalen Versorgung-Gesetzes (DVG) die Bestrebungen des Bundesministeriums für Gesundheit, innovative digitiale Gesundheitsanwendungen vor allem in der häuslichen Versorgung schneller zum Versicherten zu bringen. Bis zum Ende des Jahres soll das DVG in Kraft treten. Der Gesetzgeber sei auf einem guten Weg, so SPECTARIS-Geschäftsführer Jörg Mayer, man wünsche sich aber noch energischere Schritte.

SPECTARIS bemängelt, dass die zukünftige Erstattung von digitalen Gesundheitsanwendungen der niedrigen Medizinprodukte-Klassen I und IIa insgesamt zu kurz greife. Der Sachleistungsanspruch müsse auch auf digitale Gesundheitsanwendungen ausgeweitet werden, die in Kombinationen mit Medizinprodukten der höheren Medizinprodukte-Klassen IIb (darunter fallen Beatmungsgeräte) und III wirken.

Der Begriff „Digitale Gesundheitsanwendungen“ schließt unterschiedliche Informations- und Kommunikationstechnologien aus dem Gesundheitsbereich mit ein. Dazu zählen auch entsprechende Apps und E-Health-Anwendungen, die Informationen elektronisch verarbeiten, über sichere Datenverbindungen austauschen und Behandlungs- und Betreuungsprozesse von Patienten unterstützen können.

„Viele chronisch erkrankte Versicherte warten schon zu lange auf eine Verbesserung ihrer Lebensqualität durch digital unterstützte Medizinprodukte, weil sie bisher nicht erstattet wurden. Wir befürchten, dass durch diese Einschränkung viele nachgewiesen nützliche digitale Gesundheitsanwendungen auch künftig nicht für alle Versicherten in die Erstattung aufgenommen werden,“ sagt Dr. Martin Leonhard, Fachverbandsvorsitzender Medizintechnik.

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