Genug ist genug!

Rund 200 Menschen mit und ohne Beatmung haben sich am 19. Juli auf dem Schlossplatz eingefunden, um auf das Dilemma rund um das nach wie vor umstrittene Gesetz GKV-IPReG aufmerksam zu machen. Organisator, der Intensivpflegeverband Deutschland e.V. hatte Betroffene sowie deren Familien, Provider, Pflegedienste und Interessierte aufgerufen, am Schlossplatz gegen das GKV-IPReG und das Vertragsdilemma rund um den Paragraph 132l aufzubegehren. Teilnehmende und Redner folgten dem gerade mal eine Woche vorher veröffentlichten Aufruf.

Einer der Redner war DIGAB-Präsident Christoph Jaschke. In kurzen, knackigen Worten erklärte er Menschen, die mit außenklinischer Intensivpflege nichts zu tun haben, was das eigentlich bedeutet: Intensivversorgung, Beatmung und wie viele – rund 20.000 –Menschen betroffen sind. Er blickte kurz zurück: Vor 60 Jahren wurde der erste Mensch mit Beatmungsgerät – groß wie ein amerikanischer Kühlschrank – aus der Klinik in die Häuslichkeit entlassen. Und warum? Weil er ein selbstbestimmtes Leben führen wollte. Und darum geht es auch heute. Denn obwohl die Geräte kleiner und die Versorgungsmodalitäten heute moderner sind als von sechs Jahrzehnten, der Kampf um ein selbstbestimmtes Leben bleibt.

Christoph Jaschke mahnte an, dass niemand aus der Politik, zum Beispiel Manne Lucha als baden-württembergischer Minister für Soziales, Gesundheit und Integration vor Ort war. Denn gerade Baden-Württemberg ist eines der Bundesländer in denen die Situation sich zuspitzt. Der nicht nur dringende, sondern vor allem auch zwingende Abschluss von Verträgen zwischen Pflegedienstleistern und Krankenversicherern nach 132l ist hier bisher eine Nullnummer. Am Ende des Tages führt aber die Verschleppung der nötigen Vertragsabschlüsse zu Versorgungsabbrüchen, Menschen mit außerklinischer Intensivpflege stehen dann vor dem Nichts. Genauso wie im Übrigen Pflegedienste, die gezwungen sind ihre Tätigkeit einzustellen und ihre Betriebe zu schließen.

Martina Wiedmann, 1. Vorsitzende des Intensivpflegeverbands Deutschland IPV e.V. bringt es auf den Punkt: „Es geht um Fairness. Um das respektvolle Miteinander zwischen allen Beteiligten. Ein Paragraph, wie der 132l darf nicht zum Bürokratiemonster werden. Hier ist das Agieren auf Augenhöhe von größter Bedeutung. Für Pflegedienste, Mitarbeitende und Betroffene gleichermaßen. Der IPV e.V. reicht jedem die Hand, der diesen Paragraphen respektvoll und gerecht umsetzt und seinem Auftrag – nämlich die Versorgung der Menschen mit AKI – in den Mittelpunkt stellt.

Fotos: Christoph Jaschke und IPV e.V.

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