Leistungskürzungen durch die Hintertür

Das geplante  Intensivpflegestärkungsgesetz IPReG birgt allerlei unschöne Überraschungen. Eine davon versteckt sich hinter dem Begriff „medizinische“.

Im Gesetzestext wird aus der aktuell bestehenden „Behandlungspflege“ die „medizinische Behandlungspflege“. Das klingt doch ganz gut, könnte man meinen, bis man sich die beiden Begrifflichkeiten einmal genauer ansieht. Sebastian Lemme (SHV – Forum Gehirn) erklärt: „Behandlungspflege“ und „medizinische Behandlungspflege“ wo ist denn da der Unterschied? Die „Behandlungspflege“ schaut auf den erkrankten Menschen. Sie gewährt dem erkrankten Menschen alle Pflegemaßnahmen die durch die Krankheit begründet sind als Leistungen der Krankenversicherung. Die „medizinische Behandlungspflege“ sind Maßnahmen aus einem Katalog der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die medizinische Behandlungspflege schaut nicht auf den Menschen, sondern nur  auf die Maßnahme. Wenn die Maßnahme nicht im Katalog steht, dann wird sie nicht erstattet. Behandlungspflege erstattet alle Pflegemaßnahmen die medizinische Behandlungspflege nur die Maßnahmen die der Gemeinsame Bundesausschuss zulässt.

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